Wenn es um „typische“ Werbemaßnahmen geht, sind Rechtsanwälten durch die Bundesrechtsanwaltsordnung, kurz BRAO, zunächst die Hände gebunden sind. § 43b BRAO sagt nämlich aus, dass Anwälten nur in bestimmten Fällen Werbung erlaubt ist. Demnach dürfen sie nicht um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall werben, sondern nur sachlich über ihre berufliche Tätigkeit unterrichten. Die geforderte Sachlichkeit bezieht sich gleichermaßen auf den Inhalt und die Form.
Auf den ersten Blick erscheint damit modernes Online-Marketing für Anwälte ausgeschlossen zu sein. Denn es geht einerseits darum, auf die Kanzlei aufmerksam zu machen und potenzielle Mandanten zu überzeugen, andererseits darf es sich nur um sachliche Informationen zur beruflichen Tätigkeit handeln. Dies ist jedoch kein Widerspruch, denn auch Rechtsanwälte können die Möglichkeiten des Internets nutzen und sich der Mandantenakquise mithilfe des Online-Marketings bedienen, wenn sie sich dabei im Rahmen des Erlaubten gemäß § 43b BRAO bewegen. Gleichzeitig hat auch die Anwaltskammer verstanden, dass im Zuge der Digitalisierung sich potenzielle Mandanten online nach geeigneten Kanzleien für eine kompetente Rechtsberatung und erfolgreiche Rechtsvertretung umschauen.
Am Online-Marketing interessierte Rechtsanwälte profitieren hierbei zusätzlich vom Umstand, dass die Rechtsprechung der vergangenen Jahre eine zunehmend liberalere Position bezüglich der Sachlichkeit und der Form der Anwaltswerbung eingenommen hat. Hätte beispielsweise das Plakat der Kanzlei GOLDENSTEIN & Partner mit dem Spruch „Wir haben den größten“ noch vor einigen Jahren eindeutig zur Abmahnung geführt, sprechen Fachleute heute diesbezüglich nur noch von einem „Grenzfall“. Das aber dennoch nicht alles erlaubt ist, zeigen einige Beispiele zur verbotenen Anwaltswerbung, Sie bei der Legal Tribune Online hier sich ansehen können.
Grundsätzlich profitieren Anwältinnen und Anwälte ebenso wie andere Berufsgruppen von einem professionellen Online-Marketing. Die zu den größten Vorteilen gehören hierbei:
Speziell im Anwaltsberuf ist das Online-Marketing eine exzellente Möglichkeit, trotz der strengen Bundesanwaltsordnung und der damit verbundenen Werbeeinschränkungen Marketing für Rechtsanwaltskanzleien zu betreiben. Indem Sie sachlich über Ihre Tätigkeit informieren und juristische Inhalte publizieren, zeigen Sie, in welchen rechtlichen Belangen Sie rechtlichen Beistand leisten können. Gleichzeitig liefern Sie relevante Inhalte, die als Basis für das organische Ranking in den Suchergebnissen dienen. Das Online-Marketing ist somit eine echte Win-Win-Situation, bei der Rechtsanwälte online präsent sind, über Suchmaschinen gefunden werden und aktiv Mandantenakquise betrieben wird.
Die Grundlage für erfolgreiches Kanzleimarketing bildet eine professionelle Kanzleiwebseite. Denn auch das beste Online-Marketing nützt nichts, wenn die Kanzleiwebseite langsam lädt oder einen schlechten optischen Eindruck vermittelt, wodurch potenzielle Mandanten abschreckt werden. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das digitale Anwaltsmarketing nicht vom klassischen Online-Marketing, bei dem die stattfindenden Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, potenzielle Kunden bzw. Mandanten auf die Webseite zu locken.
Landen die Nutzer schließlich auf der Homepage der Kanzlei, muss diese einen exzellenten ersten Eindruck vermitteln und die fachliche Kompetenz ausstrahlen. Vorausdenkende Rechtsanwälte sollten daher ein ansprechendes Webdesign wählen, das Professionalität ausstrahlt, zu einem positiven Nutzererlebnis führt und den aktuellen technischen Standards entspricht (beispielsweise SEO-Anforderungen oder Optimierung auf mobile Endgeräte). In diesem Kontext sollten Kanzleien sich auch mit psychologischen Aspekten beschäftigen und der Frage nachgehen, wie man potenzielle Mandanten am besten und schnellsten von sich überzeugen kann.
Der Inhalt der Kanzleiwebseite sollte stets auf die Zielgruppe abgestimmt sein und leicht zu erfassen sein. Häufig wird hierbei der Fehler begangen, dass man aus der Kanzlei-Innenperspektive kommuniziert, sodass die Kanzleihomepage mit vielen Inhalten glänzt, die am Ende für einen potenziellen Mandanten jedoch irrelevant sind. Hierbei haben sich als relevante Inhalte beispielsweise Rechtstipps, Ratgeberartikel und Hinweise auf aktuelle Urteile bewährt, bei denen Anwältinnen und Anwälte ihr Wissen leichtverständlich weitergeben und dadurch das Vertrauen potenzieller Mandanten gewinnen.
Umfassende und gute Inhalte auf der Kanzlei-Homepage sind darüber hinaus wichtiges Futter für die Suchmaschinen. Unter anderem anhand der publizierten Webseiteninhalte erstellen die Suchmaschinenalgorithmen passend zu jeder Suchanfrage Rankings und ordnen besonders relevante Ergebnisse ganz oben ein. Wer auf seiner Website fundiertes Rechtswissen veröffentlicht, hebt somit nicht nur seine juristische Kompetenz hervor, sondern erhöht zugleich die inhaltliche Relevanz der eigenen Website. Wie wichtig dieser Punkt ist, offenbart eine Studie aus dem Jahr 2020, die aufzeigen konnte, dass 30 Prozent aller Klicks in der Suchmaschine Google auf den ersten Platz der Suchergebnisse entfallen. Platz 2 ergattert noch rund 15 Prozent, während noch 11 Prozent auf die Website an Position 3 klicken. Danach nimmt die Klickwahrscheinlichkeit deutlich ab.
Wer für seine Kanzlei eine Homepage erstellt, kann auf vorgefertigte Homepage-Baukästen zurückgreifen und hin und wieder Artikel auf der Website veröffentlichen. Ein professioneller Internetauftritt lässt sich auf diese Art jedoch nicht bewerkstelligen. Zwar sind Juristinnen und Juristen Experten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, in Sachen Internet und Marketing sind sie in der Regel keine Fachkräfte. Selbstverständlich können sich auch Rechtsanwälte auf diesem Gebiet eine solide Basis in Eigenregie aneignen, doch deutlich lukrativer ist es meistens, wenn sie sich auf ihre Stärken besinnen und ihre Zeit in Mandantenfälle stecken.
Wenn Sie Ihre Kanzlei online gekonnt in Szene setzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine erfahrene Agentur für Webdesign bzw. einen kompetenten Webdesigner. Je nach Umfang der Arbeiten kann bei einem seriösen und kompetenten Anbieter eine professionelle Kanzleiwebseite schnell eine fünfstellige Summe kosten. Wer als Kanzleiinhaber nach günstigeren Alternativen sucht, der findet im Internet schnell (kleine) Agenturen, die nicht nur günstige Kanzleiwebseiten versprechen, sondern auch direkt das ganze Kanzleimarketing- und PR-Portfolio anbieten. Auch wenn der günstigere Preis und die Bequemlichkeit, vermeintlich alles aus einer Hand zu haben, sehr verlockend sein können: empfehlenswert ist es nicht. Denn bei näherer Betrachtung entpuppen sich viele dieser Anbieter als Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe, bei der die Qualität der Arbeit zwangsweise beim (zu) großen Leistungsangebot leidet. Hier sollte man sich als Anwalt die alte Binnenweisheit vergegenwärtigen, dass „wer alles anbietet, am Ende in nichts gut ist“. Zudem fallen solche Anbieter regelmäßig durch fragwürdige Qualifikationen auf oder lassen als fachfremde Quereinsteiger essenzielle Kompetenzen auf diesem Gebiet vermissen.
Lassen Sie daher Ihre Kanzleiwebseite von einer Agentur bzw. von Freelancern erstellen, die nur auf die Erstellung von Webseiten spezialisiert sind und arbeiten im Bereich des Online-Marketings mit einer Agentur zusammen, die sich wiederum nur darauf spezialisiert hat.
Ein professioneller und seriöser Partner für Online-Marketing (Kanzleimarketing) zeichnet sich dadurch aus, dass dieser:
Darüber hinaus sollte eine Online-Marketing-Agentur für Rechtsanwälte auch Expertise im juristischen Bereich vorweisen können und um die Einschränkungen der Werbung im Anwaltsberuf wissen, um das ganze Potenzial des Online-Marketings für eine Kanzlei ausschöpfen zu können. In Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Kanzleimarketing-Agentur wird hierbei ein individueller Marketing-Plan für die Kanzlei ausgearbeitet, bei der das Spektrum von Suchmaschinenwerbung (SEA), über Suchmaschinenoptimierung (SEO), bis zum Social Media Marketing mit regionalem Schwerpunkt reichen kann. Hier bedarf es zunächst einer umfassenden Beratung, in deren Rahmen die Zielsetzung des Kanzleimarketings definiert wird. Da bei einer seriösen Agentur erfahrene Fachkräfte zum Zug kommen, können sich Anwältinnen und Anwälte sorgenfrei auf die Betreuung ihrer Mandanten konzentrieren.
Der Erfolg des digital betriebenen Kanzleimarketings besteht idealerweise darin, dass potenzielle Mandanten online auf die Kanzlei aufmerksam werden und sich mit ihrem jeweiligen Anliegen an diese wenden. Um dieses Ziel zu erreichen und den Erfolg des Online-Kanzleimarketings zu beurteilen, bedient man sich Kennzahlen, die konkret Auskunft über die Effekte einzelner Maßnahmen geben und anhand man dieser leicht Anpassungen am digitalen Marketing vornehmen kann. Grundsätzlich leiten sich Metriken und Kennzahlen aus den individuellen Marketing- und Kanzleizielen ab. Zu den wichtigsten und am häufigste verwendeten zählen hierbei die folgenden:
Online-Marketing ist für Rechtsanwälte komplex und benötigt neben langjähriger Erfahrung auch entsprechende Expertise. Wenn Sie für Ihre Kanzlei auf diesem Gebiet nach einem erfahrenen und verlässlichen Partner suchen, der Sie online professionell unterstützt, unterstützen wir Sie bei Lajkonik Content gerne.
Mehr Informationen zu unserem Online-Marketing für Kanzleien finden Sie hier.
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