Die perfekte Anwaltshomepage

Webdesign für Anwälte: 15 Tipps für die perfekte Anwaltshomepage und Kanzleiwebseite.

Wir leben in einer digitalen Welt, in der das Internet zunehmend einen großen Teil unseres beruflichen und privaten Lebens bestimmt. Auch der Großteil der Mandanten findet heutzutage seinen Rechtsbeistand online, weshalb eine moderne und überzeugende Anwaltswebseite eine entscheidende Rolle für eine erfolgreiche Mandantenakquise spielt.

Dieser Ratgeber macht auf die Vielfalt der zu beachtenden Themen aufmerksam und dient allgemeiner Leitfaden, auf welche Punkte Sie bei der Erstellung einer Kanzleiwebseite müssen, damit diese neue Mandanten auf schier magische Art anzieht.

Inhaltsverzeichnis

Tipp 1: Ist eine moderne Anwaltshomepage überhaupt notwendig?

Eine Pflicht, einen Internetauftritt bereitzustellen, besteht für Rechtsanwälte selbstverständlich nicht. Ob eine moderne Anwaltshomepage dennoch ratsam ist? Diese Frage lässt sich eindeutig mit „ja“ beantworten, denn wer im digitalen Zeitalter keine Kanzleiwebseite hat, der existiert quasi für die meisten Mandanten nicht.

Dank des Internets erhalten Rechtsratsuchende schnell eine Übersicht von Anwälten am Wohnort, der Umgebung oder weltweit. Für Rechtsanwälte ist diese Situation Chance und Herausforderung zugleich. Einerseits war es nie so leicht wie heute, über die lokalen Grenzen hinaus neue Mandanten zu gewinnen. Andererseits gab es noch nie so viele zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland wie heute, die um die Gunst zahlungskräftiger Mandanten konkurrieren. Zusätzlich sind Rechtsanwälte mit der Problematik konfrontiert, dass potenzielle Mandanten (ganz internettypisch) im digitalen Raum binnen Sekunden entscheiden, ob eine Kanzlei für sie in Frage kommt. Entspricht eine Kanzleiwebseite nicht den Erwartungen eines Interessenten oder vermittelt diese einen falschen bzw. veralteten Eindruck, klickt der potenzielle Mandant weg und wendet sich einer anderen Kanzlei zu.

Eine moderne Kanzleiwebseite ist somit in heutigen Zeiten nicht nur das digitale Aushängeschild einer Kanzlei, sondern bildet das Fundament einer nachhaltig wirtschaftlich erfolgreichen Anwaltskanzlei.

Tipp 2: Überlegen Sie sich zunächst, wie Sie als Anwalt auftreten möchten

Corporate Design

Der optische Eindruck der Kanzleiwebseite vermittelt nicht nur ein Image, sondern vertritt auch stets eine Marke gegenüber Mandanten. Diese Marke beginnt mit dem Namen der Anwaltskanzlei, der auch in der Domain und der E-Mail-Adresse nach außen in Erscheinung treten sollte. Ein hoher Wiedererkennungswert besteht in der Nutzung eines Kanzleilogos, das natürlich auch auf der Kanzleihomepage vertreten sein sollte. Alternativ zum Logo können auch bereits einprägsame Farbgestaltung und weitere grafische Elemente ausreichen, um ein Image und eine Marke zu repräsentieren. Ihr Corporate Design sollte jedoch nicht kurzfristigen Trends folgen, denn der Anwaltsberuf wird als konservativ angesehen und mit Kontinuität in Verbindung gebracht.

Ein Kanzleilogo sollte beispielsweise einprägsam, jedoch nicht zu kompliziert aufgebaut ein (Stichwort: „leichter Wiedererkennungswert“). Mit dem Logo drückt eine Kanzlei auch ihren eigenen Stil aus und vermittelt gegenüber potenziellen Mandanten einen ersten, wichtigen Eindruck. Idealerweise ruft dieses grafische Merkmal Assoziationen hervor und transportiert eine positive und vertrauensvolle Stimmung.

Auch die Farbgebung Ihre Corporate Law Design sollte genau bedacht werden, denn Farben sind nicht nur einfach Farben, sondern sie transportieren bestimmte Botschaften und entfalten ihre Wirkung im jeweiligen Kontext. Lassen Sie sich in diesem Kontext nicht von allgemeinen Farbempfehlungen im Internet verunsichern (z. B. „rot steht für Liebe und Kraft“ oder „schwarz steht für Eleganz und Konservatismus“). Häufig sind diese Empfehlungen reine Küchenpsychologie, die wenig oder gar nichts mit fundierter psychologischer Expertise zu tun haben. Beispielsweise kann die Farbe schwarz nicht nur für Eleganz stehen, sondern schnell mit negativen Aspekten wie „Tod“ oder „Dunkelheit“ in Verbindung gebracht werden. Wichtig hierbei ist stets der Kontext, in denen die Farben verwendet und eingebettet werden, denn der Kontext entscheidet stets über die subjektive Farbwirkung.

Bei der Schriftfarbe sollten Sie auf einen guten Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund achten. Hier eignet sich besonders schwarze Schriftfarbe auf hellem Hintergrund, da diese Farbe am Computer oder über mobile Endgeräte am besten lesbar ist.

Auch die Bildsprache darf nicht vergessen werden. Fotografien und grafische Gestaltungselemente müssen miteinander harmonieren, da es sonst schnell unharmonisch und unseriös wirkt. Legen Sie hierzu fest, wie kräftig die Farben der Fotografien und Gestaltungelemente sein sollen und wie die Lichtgestaltung erfolgen soll. Sollen Personen und/oder Stillleben im Vordergrund dominieren oder mit dem Hintergrund verschmelzen? Beachten Sie hierzu auf die Vorhaben der sogenannten „Gestaltpsychologie“ (z. B. das Gesetz der Ähnlichkeit, das Gesetz der Nähe oder das Gesetz der guten Fortsetzung).

Corporate Design

Neben Corporate Design wird auch Corporate Language benötigt. Mit der Corporate Language legen Sie fest, welchen Sprachregeln Ihre Kanzlei folgt. Da Anwälte mit Seriosität, Fachwissen und einem konservativen Image in Verbindung gebracht werden, sollte eine gehobene Sprache gewählt werden, die sich allerdings nicht in juristischer Fachsprache verliert, die rechtliche Laien nicht verstehen. Auch die Regeln der Rechtschreibung müssen festgelegt werden, denn in vielen Fällen sind mehrere Schreibweisen möglich. Beachten Sie, dass der charakteristische Tonfall Ihrer verwendeten Corporate Language automatisch bei den Lesern unbewusst eine persönliche Vorstellung Ihrer Kanzlei hervorruft.

Ein wichtiges Thema ist in diesem Kontext das Gendern. Überlegen Sie sich, ob Sie die neutrale, männliche Form („Generisches Maskulinum“) verwenden möchten, welches sowohl männliche als auch weibliche Personen im Plural einbezieht. Vielleicht möchten Sie aber auch mit der Zeit gehen und Männer und Frauen gleichsam ansprechen, beispielsweise indem Sie von „Mandanten und Mandantinnen“ sprechen? Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung eines Gendersternchens, welches im Falle von „Mandanten und Mandantinnen“ so aussehen könnte: Mandant*innen. Alternativen bestehen in der Verwendung von Unter- beziehungsweise Schrägstich sowie mit einem BinnenI: Mandant_innen, Mandant/innen, MandantIinnen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass die Texte auf Ihrer Webseite mit diesen modernen Schreibweisen schwerer zu lesen sind.

Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass gendergerechte Sprache ist ein hochemotionales Thema ist, das kontrovers diskutiert wird. Ebenfalls suchen nur die wenigsten Internetnutzer nach genderrechten Formulierungen mit Sternchen, Unterstrich oder BinnenI. Aufgrund der leichteren Lesbarkeit sieht man auf den meisten Homepages von Anwaltskanzleien nach wie vor die etablierte, neutrale männliche Form.

Tipp 3: Wie sollte eine moderne Kanzleiwebseite aussehen?

Die Webseite ist vergleichbar mit dem Empfangsbereich in der Anwaltskanzlei. Je moderner und ansprechender der Empfangsbereich, desto entspannter ist die Atmosphäre. Freundliches und kompetentes Personal schafft das notwendige Vertrauen, damit sich Mandanten wohlfühlen. Im Internet besteht diese Möglichkeit in dieser Form nicht, also müssen Rechtsanwälte mit optischen Stilmitteln arbeiten. Die Webseite sollte auf keinen Fall grafisch überladen sein und im Farbrausch enden. Der Beruf des Rechtsanwalts wird mit einem konservativen Umfeld in Verbindung gebracht, daher sollte der Internetauftritt eher optisch schlicht, aber dennoch modern und frisch gestaltet sein.

Ebenfalls sollte eine Kanzleiwebseite mit Informationen und technischen Funktionen nicht „überquellen“, jedoch gleichzeitig auch mehr als nur eine Visitenkarte sein. Interessenten müssen sich auf der Startseite gut zurechtfinden und sofort verstehen, dass es sich um eine Anwaltskanzlei handelt und welche Rechtsgebiete abgedeckt werden. Eine übersichtliche Webseite ist so gegliedert, dass Nutzer schnell Informationen zu bestimmten Themen finden. Wer Ihre Webseite zum ersten Mal besucht, muss sich sofort orientieren und zwischen der Start- und den Unterseiten mit wenigen Klicks zu den gewünschten Informationen kommen. Potenzielle Mandanten orientieren sich nicht über lange Erklärungen mit ausformulierten Sätzen, sondern über ein selbsterklärendes Navigationsmenü, das zu den entsprechenden Informationen und Unterseiten führt. Je nach Größe der Webseite bieten sich hierzu Filterfunktionen an, damit Leser schnell finden, wonach sie suchen.

Ein Navigationsmenü, Headlines, Teaser und Logos unterstreichen die Informationen auf Ihrer Webseite und ermöglichen eine sofortige Orientierung. Ein übersichtlicher Seitenaufbau hilft, die bereitgestellten Inhalte schnell zu erfassen. Allerdings sollten diese optischen Orientierungshilfen im Maßen einsetzen, denn je mehr Links, Buttons, Überschriften, Teaser und Grafiken vorhanden sind, desto unübersichtlicher wirkt die Seite. Optische Orientierungshilfen mit den passenden Farben geben dem Betrachter Anhaltspunkte und führen zu den wichtigen Informationen. Behalten Sie im Hinterkopf, dass die menschliche Wahrnehmung vor allem visuell erfolgt, kaum jemand möchte endlos lange Texte ohne Auflockerung lesen. Ein optisch ansprechendes Design lockert hierbei die schriftlichen Informationen auf und holt die Leser zusätzlich auf emotionaler Ebene ab.

Überlegen Sie sich auch, welche wichtigen Informationen (aus Sicht Ihrer Zielgruppe) auf die Startseite gehören. Die meisten Kanzleien nutzen die Startseite unter anderem zur Vorstellung der Kanzlei, bei der Fotos der in der Kanzlei tätigen Anwälte der Anwaltskanzlei ein freundliches Gesicht geben. Vergessen Sie hierbei nicht, gut sichtbar auch darüber zu informieren, wann jemand vor Ort ist und welche Öffnungszeiten bestehen. Legen Sie zusätzlich einen großen Wert darauf, dass Sie Informationen für juristische Laien leicht verständlich halten. Zu viele Fachbegriffe und komplexe Sachzusammenhänge verstehen die wenigsten Nicht-Juristen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass schnell „weggeklickt“ wird. Ausführliche Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten, neuer Rechtsprechung sowie weiteren relevanten Themen gehören auf die Unterseiten.

Tipp 4: Technische Gestaltung der Kanzleiwebseite

Es reicht nicht, nur eine Homepage zu erstellen, sie muss auch vom Typ her zu der Kanzlei passen. Als Anwalt der bequemste Weg ist, hierfür eine professionelle Webagentur mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dieser Weg ist immer dann der beste, wenn die Kanzlei nicht über ausreichend technisches Fachwissen zur Umsetzung dieser Aufgabe verfügt oder schlicht die Zeit für die Erstellung einer professionellen Webseite fehlt. Wenn Sie die Erstellung Ihrer Homepage an Fachleute auslagern, achten Sie darauf, dass Sie die Verantwortung nicht komplett abgeben. Beschreiben Sie genau, welche Anforderungen Sie haben, welche Bedürfnisse Ihre Zielgruppe hat und was Ihnen sonst noch wichtig ist. Professionelle Webdesigner werden Ihre Vorstellungen entsprechend umsetzen und ggf. Verbesserungsvorschläge machen, wo diese angebracht sind. Achten Sie ebenfalls darauf, dass die Webseite technisch so gestaltet ist, dass Sie Ihre Inhalte selbst aktualisieren oder kleine Änderungen vornehmen können, auch wenn Sie keine HTML-Kenntnisse haben. Anderenfalls werden Sie für jeden noch so kleinen Beitrag oder Änderung auf Ihrer Kanzleiwebseite auf die Dienstleistung einer Webagentur angewiesen sein.

Do-it-yourself: Kostengünstige Anwaltshomepage im Baukastensystem

Wem eine Webagentur zu teuer ist, für den können Homepage-Baukastensysteme eine Alternative darstellen, für die Webseitenbetreiber keine technische und HTML-Kenntnisse benötigen. Ein klarer Vorteil gegenüber einer Webagentur ist die Kostenersparnis, denn Webseiten im Baukastensystem kosten nur wenige Euro im Monat und lassen sich leicht von Laien zusammensetzen sowie mit eigenen Inhalten und Fotos füllen. Allerdings bieten diese einfach konzipierten Homepages häufig wenig individuellen Gestaltungsspielraum, was Zusatzfunktionen und die optische Gestaltung angeht. Auch beim Thema Suchmaschinenoptimierung und Ladezeitoptimierung stoßen viele Anbieter sehr schnell an ihre Grenzen. Zusätzlich sind viele dieser Baukastensysteme nach dem „Apple Ökosystem“-Prinzip konzipiert, bei dem ein späterer Transfer der Homepage in ein anderes Ökosystem (z. B. einem anderen Dienstleister) unmöglich ist. Ob der Vorteil der Kostenersparnis die potenziellen Nachteile überwiegt, muss jeder Anwalt für sich entscheiden.

Content-Management-System (CMS)

Content-Management-Systeme bieten mehr Flexibilität, was die optische Gestaltung und die technischen Möglichkeiten angeht. Das Angebot reicht von Open-Source (z. B. WordPress) bis zu kostenpflichtigen Modulen und Systemen, für die jedoch (zumindest für die Installation und Inbetriebnahme) einige technische Kenntnisse notwendig sind. Sind diese Module jedoch erst einmal in die Kanzleiwebseite integriert, kann die weitere Inhaltspflege unabhängig von technischen Fachkenntnissen erfolgen. Solche Content-Management-Systeme eignen sich deshalb besonders für Kanzleiwebseiten, die regelmäßig mit redaktionellen Inhalten gefüllt und aktualisiert werden. Doch auch wenn Ihre Kanzleiwebseite vordergründig als digitale Visitenkarte fungieren soll, sind Content-Management-Systeme eine gute Wahl. Denn im Vergleich zu Homepage-Baukastensystemen bieten diese deutlich komplexere Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenfalls sind Sie mit einem CMS wie WordPress nicht von einem Homepage-Dienstleister abhängig und besitzen stets die Möglichkeit, Ihre Webseite nach Belieben zu ändern oder zu erweitern. Allerdings bedarf die Bedienung der einzelnen Komponenten und Navigationsmenüs zu Anfang einiger Übung.

Responsive Design

Der eine informiert sich über sein Smartphone, der andere nutzt einen Laptop und ein weiterer Leser verwendet lieber einen Computer mit einem großzügigen Bildschirm und druckt die Informationen aus. Das Webdesign muss also benutzerfreundlich sein, eine schnelle Orientierung ermöglichen und sich flexibel an verschiedene Vorlieben der Webseitenbesucher anpassen. Die Optimierung für mobile Endgeräte wird als Mobile Design bezeichnet. Ein weiterer Punkt betrifft Responsive Design. Diese Art Webdesign passt sich flexibel der Größe des Browserfensters an und bedeutet einen barrierefreien Zugang zu der Webseite.

Schlankes Design (schnelle Ladezeiten)

Ein schlankes Design einer Webseite ist ein Pluspunkt. Obwohl die Übertragung großer Datenmengen heutzutage (in der Regel) kein Problem mehr ist, sind Webseiten mit geringerem Speicherbedarf klar im Vorteil, da diese kürzere Ladezeiten brauchen. Selbst, wenn die Ladeanimationen noch so schön anzusehen sind, können sie die Ladezeit verlängern. In diesem Fall ist das Risiko des Wegklickens, insbesondere auf mobilen Endgeräten, groß. Jedes Bit Speicherplatz sollte gut überlegt und belegt sein. Auch Scripte, die die Webseite ebenfalls verlangsamen, sollten nur dann eingesetzt und geladen werden, wenn sie für die Nutzer wichtig sind.

Google Analytics

Google Analytics ist ein Analysetool, mit dem Sie kostenlos den Traffic (Seitenzugriffe) und das Nutzerverhalten auf Ihrer Kanzleiwebseite analysieren können. Hier bestehen unterschiedliche Optimierungsmöglichkeiten, um über verschiedene Kennzahlen das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Falls Sie mehr zum Thema Google Analytics im Bezug der Webseitenoptimierung erfahren möchten, finden Sie hier einen ausführlicheren Beitrag.

Google Search Console

Mit diesem Tool können Sie als Webseitenbetreiber unter anderem feststellen, durch welche Suchbegriffe Suchmaschinennutzer auf Ihre Webseite gelangt sind.

Tipp 5: Nutzen Sie psychologisches Know-how, um potenzielle Mandanten zu überzeugen

Das Prinzip der Sympathie

Sympathie ist auch für Rechtsanwälte ein nicht zu unterschätzendes Werkzeug, um Menschen für sich zu gewinnen. Sympathie ist auch ein wichtiger Grundbaustein für Vertrauen, was insbesondere für Rechtsanwälte essenziell ist.

Die psychologische Forschung zeigt, dass man Sympathie (und dadurch Vertrauen) durch Komplimente, Schmeicheleien und Körperspiegelung hervorrufen kann, ebenfalls mögen Menschen Mitmenschen, die ihnen ähnlich sind. Das kann beispielsweise Äußerlichkeiten, Kleidung, Aussehen, Bildung, Lebensstil und Hobby betreffen. Menschen, mit denen man sich auf einer Wellenlänge befindet, wirken sympathischer als Menschen, die sich komplett von der eigenen Wahrnehmung unterscheiden.

Je ähnlicher Sie somit Ihrer Zielgruppe sind, desto sympathischer erscheinen Sie. Über­legen Sie daher, welche Gemeinsamkeiten Sie mit Ihrer Ziel­gruppe haben und erwähnen Sie diese auf Ihrer Kanzleiwebseite. Wenn beispielsweise die Mehrheit Ihrer Mandanten bekennende Golfspieler sind, können Sie auf Ihrer Webseite darauf hinweisen, dass Sie ebenfalls Golf spie­len. Ein schönes Beispiel ist hierbei der Fachanwalt für Ver­kehrsrecht Stefan Kruse (liebevoll auch „der rasende Anwalt“ genannt), welcher selbst am Motorrad- und Straßenrenn­sport teilgenommen hat und dies auf der Kanzleiwebseite auflistet. Damit zeigt Stefan Kruse potenziellen Mandanten direkt, dass er ähnliche bzw. die gleichen Werte und Hobbys besitzt, wie sie selbst.

Mehr zum Prinzip der Sympathie sowie weitere Überzeugungstechniken finden Sie auch in unserem kostenlosen Verkaufspsychologie-Kurs.

Das Prinzip der Autorität

Natürlich sind Sie als Rechtsanwalt per se eine Autorität, da Ihre Mandanten Sie aufsuchen, damit Sie ein wichtiges Rechtsproblem für sie lösen. Doch aus Sicht Ihrer Mandanten tritt dieser berufstechnische Aspekt auf jeden Rechtsanwalt zu. Für welchen Rechtsanwalt sollte sich somit also ein potenzieller Mandant entscheiden?

Von potenziellen Mandanten können Sie als Autorität auf einem Gebiet wahrgenommen werden, indem Sie Ihre Expertise mittels Gütesiegeln, Zertifizierungen, Auszeichnungen, Awards oder sonstigen gewonnenen Preisen auf Ihrer Anwaltshomepage aufzeigen. Diese steigern nachweislich das Vertrauen in Ihre Kanzlei, da sie zeigen, dass Ihre Qualität bereits von anderen Autoritäten bestätigt wurde. Darüber hinaus eignen sich auch positive Berichterstattung, Empfehlungen von zufriedenen Mandanten sowie gute Bewertungen, um Ihre Autorität und Fachkompetenz zu unterstreichen. Im Anwaltsbereich macht sich ebenfalls der Hinweis auf eine lange Kanzleitradition immer gut, denn diese weckt Vertrauen bei den Nutzern.

Autorität können Sie auch dadurch erlangen, indem Sie Ihre Expertise zu einem Thema unter Beweis stellen, z. B. mittels Blog-Beiträgen, Erfolgsbeispielen oder Fallstudien. Achten Sie hierbei unbedingt darauf, wie, wo und von welcher Zielgruppe Sie als Autorität wahrgenommen werden möchten. So kann beispielsweise eine exzellente Abhandlung mit viel Fachjargon in einem juristischen Fachmagazin sehr gut dazu geeignet sein, um vom eigenen Berufsstand als Autorität auf einem Gebiet angesehen zu werden. Für fachfremde Laien (und damit potenzielle Mandanten), eignet sich solch ein Weg zur Autoritätspositionierung dagegen deutlich weniger.

Falls Sie Experten, Fachleute oder prominente Persönlichkeiten als Testimonials auf Ihrer Kanzleihomepage nutzen, achten Sie darauf, dass diese zu Ihrem Image und Ihrer Zielgruppe passen.

Sammeln Sie und zeigen Sie positive Bewertungen

Bewertungen spielen im Netz eine große Rolle, denn Menschen verlassen sich gerne auf die Erfahrung und Beurteilungen von anderen Menschen. Positive Bewertungen auf der Webseite schaffen Vertrauen und sind eine wichtige „digitale Währung“ jeder Rechtsanwaltskanzlei. Beachten Sie beim Sammeln von Bewertungen, dass sich Menschen orientieren gerne an denjenigen Menschen orientieren, die sich in einer ähnlichen Situation wie sie selbst befinden. Diese sogenannte soziale Bewährtheit ist noch wirkungsvoller, wenn die Bewertungen auf der Homepage von Menschen derselben Altersgruppe, Geschlecht und Interessen stammen. Achten Sie darauf, dass die Bewertungen zu Ihren Dienstleistungen passen. Wenn Sie Experte für Kapitalmarktrecht sind, passen natürlich am besten positive Bewertungen Ihrer Mandanten, die Sie in diesem Bereich erfolgreich vertreten haben.

Mehr zum Thema der sozialen Bewährtheit finden Sie in unserem Verkaufspsychologie-Kurs hier.

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Tipp 6: Stellen Sie Content mit echtem Mehrwert für Ihre Zielgruppe bereit

Denken Sie immer daran, dass Ihre Kanzleiwebseite nicht für Juristen (vorausgesetzt, Ihre Zielgruppe sind keine Juristen), sondern für ganz „normale“ Menschen konzipiert ist, die in einer bestimmten Situation Rechtsbeistand suchen und die die juristische Denkweise und Fachsprache nicht verstehen. Nicht wenigen Juristen fällt es jedoch schwer, sich in die Denkweise von juristischen Laien hineinzuversetzen. Allerdings bleiben Leser und damit potenzielle Mandanten nur dann auf der Seite, wenn sie sich von den Inhalten angesprochen fühlen und sie nicht das Gefühl haben, dumm zu sein.

Urteile und Rechtsprechung sollten daher immer in wenigen Absätzen (300 bis 600 Wörter) kommentiert und erklärt werden. Jedoch sollten die Informationen auf Ihrer Webseite stets passgenau auf die Informationsbedürfnisse Ihrer Mandanten abgestimmt werden. Wenn Sie mehrere Rechtsgebiete abdecken, sollten Sie ggf. Ihren Internetauftritt nicht nur nach Rechtsgebieten, sondern nach Mandantengruppen aufteilen. Beispielsweise werden aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht viele Unternehmen und deren Mitarbeiter mehr interessieren als private Verbraucher. Manche Rechtsgebiete stehen dagegen in enger Verbindung zueinander, wie zum Beispiel Erbrecht und Familienrecht. Bei dieser engen Verbindung sollten diese Themen nicht abgegrenzt voneinander stehen, sondern nebeneinander. Eine Alternative besteht in der Linksetzung im Text. Dieser interne Link führt mit einem Klick zu den entsprechenden Informationen des ergänzenden Rechtsgebiets. Mit diesen Anknüpfungen können auch juristische Laien arbeiten. Wenn Sie dann noch mit für diese Themen relevanten Keywords arbeiten, liefern Sie Google die notwendigen Informationen für ein gutes Ranking. Sie zeigen nicht nur Kompetenz, sondern auch Verständnis für die Probleme Ihrer Mandanten.

Was ist eigentlich echter Mehrwert?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn es kommt immer auf die individuelle Situation der Webseitenbesucher und insbesondere Ihrer Zielgruppe an. Generell ist es im Fall einer Anwaltshomepage ein echter Mehrwert, wenn für Laien gut verständliche Texte existieren. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass Informationen zu Rechtsgebieten, die fast alle Menschen im Alltag treffen (z. B. Miet-, Arbeits- und Erbrecht) auf der Webseite existieren. Wichtiger ist, dass Sie sich in Ihre Zielgruppe versetzen und Probleme, die diese besitzt, kompetent und im Sinne des Ratsuchenden zu lösen. Wenn Sie mehrere Zielgruppen besitzen, dann kann es sinnvoll sein, den Content nach Themen und Zielgruppen aufzuteilen. Wichtig dabei ist, dass Sie den Content auf Ihre Zielgruppe zuschneiden und auf für Nicht-Juristen verständlich halten, aber dennoch Kompetenz zu vermitteln.

Online-Rechner

Online-Rechner bieten einen echten Mehrwert für die Nutzer Ihrer Kanzleiwebseite. Solche Online-Tools führen dazu, sich die Nutzer verstärkt mit den Inhalten der Webseite beschäftigen, was wiederum zu einem stärkeren Vertrauensverhältnis zu Ihrer Kanzlei führt. Es gibt verschiedene Online-Rechner, abhängig von der Thematik, zum Beispiel für die Ermittlung von Prozesskosten, Beratungshonoraren, Pfändungsgrenzen, der Erbschaftssteuer, der Grunderwerbssteuer oder von Erbquoten.

Ein weiterer Vorteil von Online-Rechnern besteht darin, dass Interessenten vor dem ersten Kontakt ausrechnen können, was eine Beratung oder ein Gang vor Gericht ungefähr kosten wird. Dies senkt bestehende Kontakthürden, die sich aus der Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten ergeben können. Eine längere Verweildauer und die aus dem Online-Rechner hervorgerufene höhere Interaktion mit Ihrer Webseite, wirken sich darüber hinaus positiv auf das Google-Ranking aus, denn Google erkennt, wie gut die Webseiteninhalte von den Nutzern angenommen werden.

Tipp 7: Erstellen Sie (regelmäßig) nützlichen Content für Ihre Zielgruppe

Eine Kanzleiwebseite sollte kontinuierlich gepflegt und aktualisiert werden. In welchem Umfang nützliche Informationen auf die Kanzleiwebseite eingestellt werden, hängt dabei von der Ihnen zur Verfügung stehenden Zeit ab. Die wenigsten Anwälte haben aufgrund ihres umfangreichen Tagesprogramms die Zeit, regelmäßig neue Informationen, zum Beispiel zu aktuellen Urteilen, Verbraucherschutz oder allgemeinen Rechtsthemen, einzustellen, denn schließlich wollen diese Texte ja auch geschrieben werden. Andererseits ist ein dynamischer, sich regelmäßig ändernder Internetauftritt ein Vorteil, denn die Seite bleibt interessant und bindet interessierte Nutzer. Auch im Bereich Mandantenakquise ist eine dynamische Homepage, die mehr als nur eine Visitenkarte ist, sehr nützlich. Potenzielle Mandanten können sich mit regelmäßig eingestellten Informationen ein erstes Urteil über die Anwaltskanzlei erlauben.

Es ist also gut zu überlegen, ob ausreichend Zeit für solche Zusatzfunktionen wie ein Blog und/oder Unterseiten mit zusätzlichen Informationen besteht. Ist dies nicht der Fall, sollte dieser Teil besser ausgelassen werden, denn eine Kanzleiwebseite mit veralteten beziehungsweise unregelmäßig eingestellten Informationen hinterlässt bei potenziellen Mandanten keinen guten Eindruck. Eine Möglichkeit besteht darin, professionelle Texter mit der Erstellung dieser Informationen zu beauftragen. Diese Texter müssen nicht unbedingt Rechtsanwälte sein, sollten jedoch Erfahrung aus dem juristischen Bereich mitbringen.

Texter bringen noch einen weiteren Vorteil mit: Im Gegensatz zu vielen Juristen können sie komplexe Zusammenhänge für Laien verständlich erklären. Juristen sind zwar sehr gut in der Lage, bestimmte Sachverhalte zu abstrahieren und in rechtliche Vorschriften zu überführen (subsumieren), ein Großteil der Bevölkerung kann das jedoch nicht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Laien ein anderes Verständnis von rechtlichen Vorschriften haben als Anwälte, Richter und Staatsanwälte.

Tipp 8: Fotos auf der Anwaltshomepage

Hochwertige Fotos schaffen vertrauen und überzeugen

Menschen vertrauen Menschen. Gleichzeitig zeigen zahlreiche Studien, dass Webseiten mit Fotos häufiger aufgerufen werden als Informationsangebote ohne Fotos. Es ist daher ratsam, auf der Webseite die Menschen zu zeigen, die in der Kanzlei tätig sind. Auf den vielen Anwaltshomepages werden Fotos der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und Mitarbeiter genutzt, wie sie klassischerweise auch für Bewerbungen verwendet werden. Solche neutralen Porträtfotos gehen immer. Besser sind jedoch hochwertige Fotos, die Sie in typischen Situationen Ihres Berufsalltags, zum Beispiel in Ihrem Büro zeigen – im Vergleich zu klassischen Bewerbungsfotos wirken solche Fotografien deutlich authentischer, persönlicher und überzeugender.

Natürlich sind mit einem professionellen Fotografen gewisse Kosten verbunden. Bei der Frage, ob sich ein Investment in einen professionellen Fotografen für Sie lohnt, rufen Sie sich ist in Erinnerung, dass die Rechtsberatung ist eine konservative Dienstleistung ist, die neben der Fachkompetenz hauptsächlich von Vertrauen lebt – immerhin vertrauen Ihre Mandanten Ihnen einen sensiblen Bereich ihres Lebens an. Mit hochwertigen Fotos vermitteln Sie potenziellen Mandanten einen ersten Eindruck und wecken bestenfalls schon auf den ersten Blick Vertrauen. Wie die Fotos letztendlich ausfallen, welche Größe sie haben und an welcher Stelle sie platziert werden, ist dabei Ihre persönliche Entscheidung, bei der Sie ein professioneller Fotograf gerne unterstützt und den ein oder anderen Optimierungsvorschlag parat hat.

Achten Sie sich in diesem Kontext auch, welchen Eindruck Sie mit Ihren Fotos bei Ihrer Zielgruppe erwecken. Moderne, hell und freundlich eingerichtete Räume erzeugen ein positives Bild beim Betrachter. Dunkel eingerichtete und von Akten überquellende Räume sollten dagegen besser nicht Eingang in die Fotos finden. Verzichten Sie darauf, extra Räumlichkeiten für ein Fotoshooting anzumieten. Damit wecken Sie falsche Erwartungen und verspielen schnell Vertrauen (spätestens, wenn Ihre Mandanten bei Ihnen in der Kanzlei sind), da angemietete Locations nichts mit Ihren Kanzleiräumen zu tun haben.

Sind Stockfotos eine gute Idee?

Neben den in der Kanzlei tätigen Personen, verwenden die meisten Kanzleiwebseiten auch zusätzliches Bildmaterial, welches beispielsweise die einzelnen Rechtsgebiete visualisiert oder in Blog-Beiträgen zur Auflockerung der Texte eingesetzt wird. Aus Zeit- und Kostengründen greifen viele Kanzleien hierzu auf Bilddatenbanken („Stockfotos“) zurück. Ob solche Stockfotos eine gute Idee sind, daran scheiden sich die Geister. Ein Problem solcher Stockfotos ist, dass diese tausendfach auch auf anderen Webseiten eingesetzt werden. Je nachdem, in welchem Kontext die Nutzer mit solchen Bildern im Vorfeld in Kontakt gekommen sind, kann dies auf Ihrer Kanzleiwebseite zu unerwünschten Assoziationen, wodurch Sie an Glaubwürdigkeit und Vertrauen einbüßen. Gleichzeitig muss man aber auch sagen, dass Stockfoto nicht gleich Stockfoto ist. Denn das Hauptproblem, an dem sich die meisten Geister zu diesem Thema scheiden, ist, dass viele Bilddatenbanknutzer kaum Zeit in die Suche nach thematisch passenden und authentisch wirkenden Bildern investieren. Häufig wird schnell ein Begriff in einer Bilddatenbank eingegeben und das „erstbeste“ Bild genutzt, obwohl mit etwas Recherche deutlich besser geeignete Bilder zur Verfügung stehen würden. Wenn Sie also auf Stockfoto-Anbieter zurückgreifen, investieren Sie etwas Zeit in die Recherche nach passenden Bildern. Ein weiterer Vorteil einer ausführlicheren Stockfoto-Recherche besteht ebenfalls darin, dass dadurch die Chancen deutlich steigen, dass Sie Bilder finden werden, die bisher von kaum jemanden anderen genutzt werden.

Webdesign Anwalt - Kanzleiwebseite - Beispiel Stockfoto
Beispiel eines typischen Stockfotos: Solche Stockfotos sind wenig kreativ, nicht authentisch und damit auch wenig Vertrauenserweckend. Zusätzlich erkennt der Nutzer schnell, dass der Autor sich mit der Wahl des Bildes keine Mühe gegeben hat, was beim Leser einen negativen Eindruck hinterlässt.

Tipp 9: Anwälte sind unglaublich teuer, oder? Sprechen Sie über Geld

Viele Rechtsanwälte sprechen auf Ihrer Anwaltshomepage ungern über die Kosten ihrer Beauftragung. Dabei ist dieses Thema für potenzielle Mandanten mindestens genauso wichtig, wie ihr Informationsanliegen. Die meisten Menschen sind nicht nur juristische Laien, sondern sie wissen auch nicht, wie die Honorare von Anwälten zustande kommen. Aus diesem Umstand besteht die weitverbreitete Meinung dahingehend, dass Anwälte unglaublich teuer seien. Viele Menschen sehen daher davon ab, sich juristischen Beistand zu holen, weil sie glauben, sich diesen Rat nicht leisten zu können.

Klären Sie auf, wie Ihre Honorare zustande kommen, auch, wenn Sie natürlich nicht wie Unternehmen feste Preise anbieten können. Nehmen Sie potenziellen Mandanten die Angst, in eine unkontrollierbare Kostenspirale hineinzugeraten und weisen Sie auf den Kostenrahmen von Beratungsgesprächen hin. Betonen Sie die Möglichkeit von Kostenübernahmen über Rechtsschutzversicherungen oder des Staates (Prozesskostenhilfe). Trotz der gesetzlich festgelegten Gebühren für Anwälte nach der Gebührenordnung besteht dennoch ein gewisser Ermessensspielraum.

Falls Sie sich dennoch unsicher sind, ob eine offene Kommunikation über die Honorarfrage mehr schadet als nützt, hat die wirtschaftspsychologische Forschung einen interessanten Befund parat. So sind beispielsweise potenzielle Mandanten eher bereit eine Kanzlei zu beauftragen, die transparent über die (auch sehr hohen) Kosten aufklärt, als eine Kanzlei in Anspruch zu nehme, die hierzu kein oder nur vage ein Wort verliert und dadurch beim Mandanten das mentale Bild von unkontrollierbaren Kosten entsteht.

Tipp 10: Webhosting und Performance der Webseite

Wählen Sie einen guten und schnellen Webhosting-Anbieter

Eine Webseite benötigt Speicherplatz für die Präsenz im Netz. In der Regel wird sich Ihre Kanzleiwebseite auf einem von einem Webhosting-Anbieter betriebenen, permanent erreichbaren Server liegen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Webhosting-Anbieter unbedingt auf moderne Standards wie HTTP/2 oder eine hohe garantierte Verfügbarkeit über 99,9 % sowie auf die Performance Ihres gewählten Tarifs bzw. Pakets (z. B. Server in Deutschland mit SSD-Festplatten). Teilweise gibt es Webhosting-Anbieter, die sich auf bestimmte CMS wie WordPress spezialisiert haben und dadurch die Performance Ihrer Webseite nochmal deutlich steigern können. Darüber hinaus ist ein SSL-Zertifikat in heutigen Zeiten die Grundvoraussetzung für einen sicheren und verschlüsselten Datenaustausch zwischen der Homepage und den Seitenbesuchern. Fehlt ein SSL-Zertifikat, wird eine Webseite von Suchmaschinen nicht mehr gelistet. Das SSL-Zertifikat ist durch ein Schlosssymbol neben der im Browser angezeigten URL sichtbar.

Lassen Sie Ihre Bilder nachladen: Stichwort „Lazy Loading“

Lazy Loading bedeutet übersetzt „langsames“ beziehungsweise „verzögertes“ Laden. Die Übersetzung sollte jedoch nicht wortwörtlich genommen werden, denn es handelt sich dabei um ein effektives Werkzeug, um eine Webseite schneller zu laden. Standardmäßig lädt ein Browser beim Aufrufen einer Webseite diese im Hintergrund vollständig herunter. Bis eine Webseite allerdings vollständig geladen ist, muss der Browser einiges an Arbeit leisten, denn die meisten Homepages enthalten nicht nur schriftliche Informationen, sondern auch Fotos und/oder Videos. Je nach Umfang der visuellen Elemente, kann es beim Ladevorgang zu deutlich verzögerten Ladezeiten kommen, wodurch die Gefahr besteht, dass viele Nutzer bereits weggeklickt haben, noch bevor die Seite geladen ist. Mit „Lazy Loading“, einem speziellen Script für optimierte Ladezeiten, werden Bilder und Videos erst dann geladen, wenn diese sich innerhalb des Sichtfeldes der Nutzer befinden. Befinden sich beispielsweise viele Bilder am Ende einer Seite, muss der Nutzer somit nicht erst warten, bis diese geladen sind, sondern kann bereits aktiv auf die Seite zugreifen. Für viele CMS-Systeme steht Lazy Loading bereits ab Werk oder als Erweiterung zur Verfügung.

Achten Sie auf die Größe Ihrer Bilder: Stichwort „webP“

Ein weiterer Weg, die Ladezeiten Ihrer Kanzleiwebseite zu optimieren, ist das Bereitstellen von Bildern in modernen Bildformaten, die im Vergleich zu gängigen Bildformaten wie .jpg, .gif oder .png, mit deutlich weniger Speicherplatz auskommen. Dies ist wichtig, da nicht nur Besucher von einer schnelleren Ladezeit profitieren, sondern auch Google die Ladezeit als wichtiges Bewertungskriterium für das Suchmaschinenranking heranzieht. Zunehmender Beliebtheit erfreut sich hierbei das moderne und platzsparende Format „.webP“. Bei WebP handelt es sich um ein effizientes und vielfach genutztes Format, bei dem Bilder (im Durchschnitt) bis zu dreißig Prozent kleiner von der Dateigröße ausfallen als im .jpg- oder .png-Format. Für viele CMS-Systeme wie z. B, WordPress gibt es kostenlose Plugins, die diese Arbeit (Umwandlung von gängigen Bildformaten in WebP) automatisch für Sie übernehmen.

Tipp 11: Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Anwälte

Die Abkürzung SEO steht für den englischen Begriff „search engine optimization“ und meint Maßnahmen, um das Suchmaschinen-Ranking zu verbessern beziehungsweise zu optimieren. Es geht somit darum, das eigene Angebot möglichst auf den ersten Plätzen der Suchmaschinen-Ergebnisse unterzubringen, um dadurch besser gefunden zu werden und mehr Mandantenanfragen zu erhalten. Denn das beste Angebot nützt nichts, wenn potenzielle Mandanten dieses nicht finden können.

Onpage-Optimierung

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass je besser das Ranking einer Webseite in Suchmaschinen ist, desto mehr Klicks und Besucher erhält eine Webseite (und damit Mandantenanfragen). Damit Webseiten in den Suchmaschinenergebnissen auftauchen, durchsuchen Suchmaschinen das Internet mittels spezieller Programme, sogenannte Crawler und Robots, die Seiten und Inhalte im Netz finden und anschließend anhand unterschiedlicher Kriterien für das Ranking auswerten. Ziel der Suchmaschinen ist es dabei stets, die Suchmaschinenergebnisse (bzw. das Ranking der Webseiten) so zu gestalten, dass diese bestmöglich zur Suchanfrage und Suchintention der Nutzer passen.

Sucht beispielsweise ein Nutzer in einer Suchmaschine nach einem Anwalt, so gibt er das Keyword „Anwalt“ in die Suchmaschine ein. Häufig erweitern Informationssuchende, die einen Rechtsbeistand suchen, das Keyword „Anwalt“ um den weiteren Begriff des Rechtsgebiets (z. B. „Erbrecht“) und des Wohnortes (z. B. „Hamburg“), um nur die Anwälte angezeigt zu bekommen, die sich mit dem Rechtsgebiet beschäftigen und im oder in der Nähe des eigenen Wohnortes befinden. Daraufhin erstellen Suchmaschinen für die Suchanfrage des Nutzers ein passendes Ranking und listen die Anwaltswebseiten mit den Inhalten auf, die am besten zur eingegebenen Suchanfrage passen.

Obwohl Suchmaschinen immer schlauer werden und sind in der Lage, anhand immer mehr Daten ein Ranking in den Suchmaschinenergebnissen zu erstellen, spielen Keywords (Schlüsselwörter) weiterhin eine bedeutende Rolle. Noch vor einigen Jahren war das Hauptkriterium des Zustandekommens von Suchmaschinenrankings, wie häufig ein entsprechendes Keyword auf einer Seite auftauche. Aus dieser Zeit kommt auch das sogenannte „Keyword Stuffing“, bei der Webseitenbetreiber ihre Internetseiten mit entsprechenden Keywords vollstopften, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Heutzutage werden solche Methoden von Suchmaschinen abgestraft und ignoriert. Zwar sollten auch in heutigen Zeiten entsprechende Keywords auf einer Seite auftauchen, jedoch sollte der Fokus auf hochwertigen Content liegen, der die Bedürfnisse der Nutzer erfüllt – denn dies ist mittlerweile das Hauptkriterium für das Zustandekommen der Suchmaschinenrankings. Dabei sind speziell formatierte Überschriften (H1-H6-Überschriften) sowie eine kurze Meta-Description, die die Kernbotschaft der Anwaltshomepage mit wenigen Worten (150 bis 160 Zeichen) zusammenfasst, ebenfalls hilfreich.

Mehr zu diesem Thema finden sind in diesem Beitrag.  

Local SEO für Rechtsanwälte

Mit lokalem SEO (local SEO) ist die Optimierung von Webseiten für lokale Suchanfragen gemeint. Sucht beispielsweise ein Mandant bei Google oder Bing nach „Anwalt Arbeitsrecht Berlin“, bekommt dieser (abhängig vom Ranking der Anwälte) Suchergebnisse mit Anwälten angezeigt, die in Berlin Arbeitsrecht behandeln. Um bei solchen lokalen Suchanfragen in den Suchergebnissen zu erscheiben, ist es hilfreich, dass auf der Kanzleiseite die Keywords „Anwalt“, „Arbeitsrecht“ und „Berlin“ vorkommen. Jedoch ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine Kanzleihomepage das die Keyword-Kombination „Anwalt Arbeitsrecht Berlin“ beinhaltet. Google & Co. sind nämlich auch dann in der Lage, Webseiteninhalte mit lokalen Bezügen zu erkennen, wenn auf Keyword-Ebene ein Ortsbezug fehlt. Hier wird der örtliche Bezug anhand der Geschäftsadresse einer Kanzlei erkannt (z. B. anhand des Impressums oder der auf der Webseite hinterlegten Vorwahl einer Telefonnummer). Welche Anwaltskanzleien für die jeweilige lokale Suchanfrage geeignet sind, ermittelt Google anhand eines bestimmten Radius, der natürlich nicht zu weit weg vom Standort sein darf. Es kann dadurch vorkommen, dass in den Suchergebnissen mit örtlichem Bezug, nicht nur wie im Eingangsbeispiel erwähnte Arbeitsrechtsanwälte aus Berlin, sondern auch sondern auch von den Vororten von Berlin angezeigt werden. Natürlich spielt hier auch die Bekanntheit der Kanzlei eine Rolle, denn je bekannter eine Kanzlei, desto mehr wird auch die Webseite besucht. Die Anzahl der Klicks wiederum spielt eine bedeutende Rolle für das Google-Ranking.

Für lokales SEO essenziell ist auch ein regelmäßig gepflegtes „Google My Business“- sowie „Bing Places“-Profil. Auch Einträge in Online-Branchenbüchern und auf branchenspezifischen Plattformen sollten nicht fehlen.

Bilder-SEO und Bildoptimierung

SEO-Optimierung über Texte mit Keywords kennen die meisten Webseitenbetreiber und auch vielen Suchmaschinen-Nutzern ist diese Art der Suchmaschinen-Optimierung bekannt. Stark vernachlässigt wird dagegen Bilder-SEO, manche wissen sogar nicht einmal, dass so etwas möglich ist. So wie schriftliche Informationen auf Ihrer Webseite mittels SEO gefunden werden können, ist es auch möglich, Ihre Bilder für die Suchmaschinen zu optimieren. Bilder lockern lange Textinhalte auf und helfen, den Inhalt besser zu verstehen. Ferner ist bekannt, dass Webseiten mit Bildern deutlich mehr angeklickt werden als Homepages ohne Bildinhalte. Dabei sollten nicht irgendwelche Stockbilder genutzt werden, sondern Bilder, die eine Geschichte erzählen und zu dem Inhalt Ihrer Webseite passen. Wie bei den SEO-Texten erreichen auch SEO-Bilder bessere Ränge in der Google-Suche. Trotz einiger Verbesserungen erkennt Google noch immer nicht alle Bilder, daher sind zu den Bildern passende Keywords bzw. Beschreibungen notwendig.

Für das Bilder-SEO werden Bilder mit sogenannten Alt-Tags versehen. Das Wort „Alt“ steht für Alternative und wird auf der Webseite bzw. im Content-Management-System bei den Attributen eingegeben. Es handelt sich um einfache Beschreibungen des Bildinhalts. Alternativtexte sind dazu geeignet, die SEO-Leistung Ihrer Kanzleiwebseite zu verbessern. Der Alternativtext sollte den Bildinhalt so exakt wie möglich beschreiben, damit Suchmaschinen den Inhalt eines Bildes bestmöglich erfassen und damit in den Suchergebnissen ausspielen können. Je besser die Beschreibung, desto besser stehen die Chancen auf gute Sichtbarkeit in der Google-Bildsuche. Allerdings sollten Alt-Tags sorgfältig gewählt werden, denn Keywordspam wird von Google ähnlich wie bei der Textsuche abgestraft. Verwenden Sie dabei nicht das Hauptkeyword Ihrer Webseite, sondern wählen Sie für jedes Bild individuelle Alt-Beschreibungen.

Offpage-Optimierung

Offpage-Optimierung dient nicht nur dazu, das Suchmaschinen-Ranking zu verbessern, sondern die Reputation, also den Leumund, der Kanzleiwebseite zu erhöhen. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die außerhalb der eigenen Anwaltswebseite (offpage) unternommen werden. Zu den wichtigsten Punkten bei der Offpage-Optimierung gehören Backlinks, also Verlinkungen von anderen Webseiten auf die eigene Kanzleihomepage. Je mehr (hochwertige) Links eine Homepage enthält, desto besser wirkt sich das auf das Suchmaschinen-Ranking aus.

Beim Aufbau bzw. sammeln von Backlinks kann man zwischen passiven und aktiven Backlink-Aufbau unterscheiden. Beim passiven Backlink-Aufbau werden die eigenen Inhalte von fremden Nutzern so positiv bewertet, dass diese freiwillig und eigenständig auf die eigene Webseite verlinken. Beim aktiven Backlink-Aufbau wird dagegen der Webseitenbetreiber selbst aktiv und versucht (z. B. durch Gast-Artikel auf fremden Websites) eine Verlinkung zur eigenen Webseite zu erreichen.

Für die aktive Linksetzung kommen typischerweise für Anwälte die großen Anwaltsportale oder auch Webseiten von zufriedenen Mandanten in Frage, welche auf die eigene Kanzleiwebseite verlinken. Aber Achtung: Für eine aktive Linksetzung bieten sich nicht alle Kanäle An. Beispielsweise können Sie in den sozialen Netzwerken auf Ihre Webseite verlinken, meistens werden jedoch diese Verlinkungen von Suchmaschinen nicht erkannt, da diese keinen Zugriff auf die Social-Media-Plattformen haben. Sie erreichen damit zwar eine größere Reichweite, für das Suchmaschinenranking zahlt dies jedoch nicht ein. Achten Sie zusätzlich darauf, dass es sich bei Verlinkungen auf Ihre Webseite um sogenannte „follow“-Links handelt, sodass Suchmaschinen diesen folgen und diese auswerten können.

Tipp 12: Suchmaschinenwerbung (SEA): Google-Ads, Microsoft- und Bing-Ads

Dürfen Anwälte ihre Dienstleistungen bewerben?

Ja, Anwälte dürfen ihre Dienstleistungen bewerben, müssen sich jedoch an strengere Gesetzesvorgaben halten als Anbieter aus der freien Wirtschaft. Diese Vorschrift betrifft nicht nur das Marketing, sondern auch den Internetauftritt. Die eigene Webseite ist neben Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail, Telefon und sozialen Medien eine einfache Möglichkeit für potenzielle Mandanten, sich über die Anwaltskanzlei zu informieren. Kurzgefasst sind gemäß §§ 43b, 49b, 59a sowie §§ 6-10 BORA sind folgende analoge und digitale Akquise-Maßnahmen erlaubt:

Anwälte dürfen über die eigenen Dienstleistungen und die eigene Person sachlich und berufsbezogen informieren. Wichtig ist ferner, über die eigene Vita zu informieren, etwa besondere Fachkenntnisse, Teilbereiche der beruflichen Tätigkeit sowie Hinweise auf Mandanten und Mandate, soweit die ausdrückliche Zustimmung der Adressaten vorliegt. Ferner dürfen Anwälte Anzeigen in Print- und Digitalmedien schalten sowie ihre Homepage so optimieren, dass sich das Google-Ranking, die Klickrate und Anzahl der Mandate erhöht. Auch die freie Wahl der Internet-Domain ist möglich. Bei allen zuvor genannten Maßnahmen steht jedoch immer das berufsbezogene Sachlichkeitsgebot im Vordergrund.

Es versteht sich von selbst, dass irreführende Angaben verboten sind. Dieses Verbot gilt auch für das Vermengen von werbenden und redaktionellen Inhalten. Werbung muss klar gekennzeichnet sein, zum Beispiel mit dem Zusatz „Anzeige“. Auch bei der Werbung mit dem Zusatz Spezialist ist Vorsicht geboten, da in dieser Hinsicht gleichfalls eine besondere Sorgfaltspflicht besteht. Sicher ist zum Beispiel die Angabe „Anwalt für Verkehrsrecht“, wenn der Nachweis dieser besonderen Spezialisierung vorliegt.

Einen ausführlichen Beitrag zum den (rechtlichen) Grundlagen des Online-Marketings für Anwälte finden Sie hier.

Landingpage für Anwälte

Wer SEA (Search Engine Advertising) zur Mandantengewinnung nutzt, sollte hierfür spezielle Landingpages erstellen. Bei einer Landingpage handelt es sich um eine Seite, auf der Besucher landen, wenn sie einen entsprechenden Link bzw. Anzeige anklicken. Eine Landingpage ist in der Regel eine monothematische Seite, dazu dient, die Aufmerksamkeit und das Interesse der Nutzer zu wecken und sie dazu zu veranlassen, ein Angebot bzw. eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Grobgesehen sind auch „normale“ Unterseiten einer Kanzleiwebseite „Landingpages“, denn sie verfolgen ebenfalls das Ziel, Nutzer anzulocken, zu informieren, Interesse zu wecken und bestenfalls dadurch neue Mandanten zu gewinnen.

Wenn von Landingpages die Rede ist, dass sind jedoch meisten die monothematischen Seiten gemeint, die speziell dazu konzipiert wurden, um Nutzer, die auf dieser Seite landen, zu einer Aktion zu bewegen. Nehmen wir mal an, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht und Sie bewerben Ihre Dienstleistung in Form einer Google-Ads-Kampagne zum Kündigungsschutz von Arbeitnehmern. Mit Ihrer Kampagne sprechen somit ein spezielles Klientel mit einem spezifischen Problem an, beispielsweise weil einem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen wurde. Auf der Suche nach einer schnellen Lösung für ihr Problem, hat die betroffene Person eine gewisse Erwartungshaltung. So wird es einem gekündigten Arbeitnehmer nicht weiterhelfen oder interessieren, wenn dieser durch eine Google-Anzeige auf einer Unterseite „Arbeitsrecht“ einer Kanzleiwebseite landet, in der über die Leistungen des Arbeitsrechts für Arbeitgeber informiert wird. Schlimmer noch: Fühlt sich der gekündigte Arbeitnehmer auf einer Seite bei seinem Problem nicht gut aufgehoben oder verstanden, klickt dieser schnell weg und wendet sich der nächsten Kanzlei zu. Eine Landingpage vermeidet genau diese Problematik, indem diese (passend zu Google-Ads-Anzeige) nur das jeweilige Thema behandelt, wodurch der Nutzer genau das vorfindet, wonach er sucht.

Alle weiteren Informationen, die nichts mit dem von den Nutzer gesuchten Thema bzw. seinem Ziel zu tun haben, treten auf einer Landingpage in den Hintergrund oder werden von dieser entfernt. Denn Ziel einer Landingpage ist, die Conversion zu erhöhen, was im vorliegenden Fall bedeutet, die Zahl neuer Mandanten zu erhöhen. Leicht verständliche Texte, juristische Tipps sowie ein barrierefreier Zugang erhöhen die Chance, dass ein potenzieller Mandanten Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Ihre Landingpage und Dienstleistung muss dabei so überzeugend dargestellt werden, dass Webseitenbesucher von Ihrer Expertise direkt überzeugt sind und Sie mit ihrer rechtlichen Vertretung betrauen. Die Landingpage muss dabei auch schnell zu laden sein und sich flexibel an unterschiedliche Endgeräte wie Computer, Laptop, Smartphone und Tablet anpassen.

Um die perfekte Landingpage zu gestalten, müssen Sie sich in die Rolle der Besucher hineinversetzen. Überprüfen Sie die optische und inhaltliche Gestaltung, überlegen Sie, ob die bereitgestellten Informationen tatsächlich das bieten, was die Besucher suchen. Seien Sie ehrlich und fragen Sie sich, ob Sie den Inhalt auch dann verstehen würden, wenn Sie kein Jurist sind, ob die Texte interessant geschrieben sind und Fachkompetenz vermitteln. Würden Sie selbst Ihr Angebot annehmen?

Weitere Sie Beispiele für gute Landingpages für Anwälte finden Sie hier.

Mandantenakquise und Mandantengewinnung mit Landingpage
Beispiel für eine gelungene Landingpage für Rechtsanwälte, die potenzielle Mandanten direkt überzeugt.

Tipp 13: Social-Media-Marketing für Anwälte

Social-Media-Marketing findet zwar außerhalb der eigenen Homepage in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Instagram und YouTube statt, kann jedoch in den eigenen Internetauftritt via Verlinkung integriert werden. Durch entsprechende Buttons mit den bekannten Logos der sozialen Netzwerke gelangen Interessenten von der Kanzleiwebseite zu den Beiträgen in den sozialen Netzwerken. Umgekehrt tragen Präsenzen in den sozialen Netzwerken dazu bei, dass sich die Auffindbarkeit und Reichweite Ihrer Kanzlei und Ihrer Kanzleiwebseite erhöht.

Auch, wenn viele Nutzer sozialen Netzwerken (insbesondere bei Facebook) aufgrund verschiedener Skandale und der laxen Handhabung des Datenschutzes kritisch gegenüberstehen, gibt es kaum Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleister, die auf die Reichweite dieser Netzwerke verzichten können. Trotz aller Skandale wachsen die sozialen Netzwerke weiterhin ungebremst.

Im Gegensatz zu Newslettern und Mailings sind Beiträge in den sozialen Netzwerken auf Interaktion ausgelegt. Für Rechtsanwälte eignet sich Social Media insbesondere zur Kontaktpflege, zur Profilierung als Experte und zum Aufbau eines Images. Die Wahl der Social-Media-Präsenz sollte jedoch nicht von den eigenen Vorlieben abhängen, sondern viel mehr von der Zielgruppe, die man erreichen möchte. So eignen sich bei einer B2B-Zielgruppe die klassischen Karrierenetzwerke wie Xing und LinkedIn deutlich besser als Facebook und Twitter. Umgekehrt sind die meisten Verbraucher bei Facebook, Instagram, YouTube & Co. präsent. Alle Plattformen verbindet der Umstand, dass die Zeiten von unkreativem und flüchtigem Content längst vorbei sind. Möchte man heutzutage in den sozialen Netzwerken Kontakt zu seiner Zielgruppe aufbauen und diesen halten, muss man auf hochwertigen Content setzen, da man sonst schnell von Algorithmen abgestraft wird und an Sichtbarkeit verliert. Das, was jedoch „hochwertiger Content“ konkret in den sozialen Medien ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Hier kommt es insbesondere auf Ihre Zielgruppe und deren Bedürfnisse an. Je nach Zielgruppe, kann hochwertiger Content bei LinkedIn und Xing ein Fachbeitrag sein, während bei Facebook und Instagram eine Bilderstory sehr gut ankommt.

Eine sehr gute Möglichkeit, seine Zielgruppe zu erreichen, ist das Social Media Marketing (Social Media Ads), bei der Sie Ihre Botschaften pass- und zielgenau an Ihre Zielgruppe ausspielen können. Zwar sind Social Media Ads kostenpflichtig, doch im Vergleich zu anderen Werbeformen immer noch sehr günstig. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie nicht darauf angewiesen sind, über lange Zeit (und unter der Berücksichtigung der jeweiligen Algorithmen), mühselig zunächst eine „Fan-Base“ für Ihre Kanzlei zu erstellen.

Wie schwierig es geworden ist, ohne Social Media Ads mit seiner Zielgruppe in Kontakt zu treten, können Sie leicht anhand großer Marken erkennen. Suchen Sie sich beispielsweise die Facebook Social-Media-Präsenz einer großen Marke aus (z. B. Adidas oder Lufthansa) und vergleichen Sie, wie viele Fans diese Marke dort besitzt und wie viele davon noch auf die organischen (also kostenlosen) Beiträge reagieren. Sie werden feststellen, dass selbst große Marken und Konzerne, mit einem millionenschweren Werbebudget, nur noch einen Bruchteil ihrer Fans mit normalen Beiträgen erreichen können.

Ein guter Tipp zur Vermeidung minderwertigen Content, ist, sich vor dem Veröffentlichen eines Beitrags die Frage zu stellen, ob dieser es mit der Konkurrenz in den sozialen Medien aufnehmen kann. Halten Sie sich dabei stets vor Augen, dass Sie in den sozialen Netzwerken nicht nur mit anderen Rechtsanwälten um begrenzten Anzeigeplatz und knappe Aufmerksamkeit der Nutzer konkurrieren, sondern mit der ganzen Welt (und damit mit Marken wie Adidas, Apple & Co.).

Tipp 14: Rechtssichere Gestaltung der Anwaltswebseite

Impressum

Fehlt das Impressum oder ist dieses fehlerhaft, kann das teuer werden, denn Abmahnungen von Mitbewerbern drohen.

Bei dem Impressum handelt es sich gemäß § 5 TMG und § 55 RStV um die sogenannte Anbieterkennzeichnung, die die ladefähige Anschrift des Homepage-Inhabers beinhaltet. Nutzer der entsprechenden Seite wollen und müssen wissen, mit wem sie es tun haben und gegen wen sie gegebenenfalls rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend machen können.

§ 5 Telemediengesetz schreibt ein Impressum für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ vor. § 55 Rundfunkstaatsvertrag stellt dagegen auf die Inhalte der Webseite ab. Gemeint sind redaktionell-journalistisch gestaltete Beitrage, die geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen. Rechtsanwälte sind zwar keine Journalisten, in vielen Fällen enthalten Kanzleiwebseiten jedoch einen Blogbereich, in dem regelmäßig Urteile kommentiert oder sonstige Beiträge aus dem juristischen Bereich, die oft auch den Verbraucherschutz betreffen, eingestellt, kommentiert und erklärt werden. Ferner informieren Anwälte über ihre Dienstleistungen, die dazu geeignet sind, neue Mandate für die Kanzlei zu gewinnen. Informationssuchende beziehen durch diese Inhalte einen deutlichen Mehrwert. Diese Beiträge sind daher durchaus dazu geeignet, zur Meinungsbildung beizutragen.

Neben dem Vor- und Zunamen des Seitenbetreibers gehören zu den Pflichtangaben die Anschrift und die Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Fax-Nummer. Anwälte müssen zudem darauf achten, berufsspezifische Angaben in das Impressum aufzunehmen. Hierzu gehören die zuständige Aufsichtsbehörde und die Kammer, der die Anwälte angehören. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Während sich in Unternehmen oder Onlineshops jeder als Geschäftsführer bezeichnen darf, der entsprechende Aufgaben wahrnimmt, ist der Beruf des Rechtsanwalts streng reglementiert und darf nur nach entsprechendem Studium und Zulassung ausgeübt werden. Rechtsanwälte unterliegen einer Vielzahl berufsrechtlicher Vorschriften wie der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO), der Fachanwaltsordnung (FO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) sowie den Berufsregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCB).

Weitere Pflichtbestandteile einer rechtskonformen Anwaltshomepage sind die Angaben zum Registergericht, der Umsatzsteuer-Identitätsnummer, der Berufshaftpflichtversicherung und der räumliche Geltungsbereich der angebotenen Tätigkeiten. Nicht zu vergessen ist die Angabe, wer für die journalistisch-redaktionellen Inhalte verantwortlich ist.

Die Wunschdomain

Neben dem Impressum gibt es noch weitere Punkte, die bei der rechtssichern Gestaltung einer Anwaltshomepage zu beachten sind. Ein Punkt betrifft beispielsweise die Domain einer Kanzleiwebseite. Häufig besteht diese aus einem oder mehreren Namen (abhängig davon, wie viele Anwälte in der Kanzlei arbeiten), einem Kunstwort oder einem Akronym. Ist eine passende und noch freie Domain gefunden, ist vielerorts die Freude zunächst groß. Doch allzu schnell sollte man sich die Wunschdomain nicht sichern. Denn um Verletzungen namens- beziehungsweise markenrechtlich geschützter Domains und die damit verbundene Abmahngefahr zu umgehen, ist vor Nutzung der Wunschdomain, eine umfangreiche Recherche im Netz notwendig. Kennzeichenrechte dritter Personen können schnell verletzt werden, selbst, wenn die zentrale Registrierungsstelle DENIC, die für die Vergabe der Domainnamen in Deutschland zuständig ist, grünes Licht für die eigene Anfrage gibt. Diese Registrierungsstelle prüft lediglich entsprechend dem Prioritätsprinzip, das heißt, ob eine gleichlautende Domain bereits vergeben ist. Eine Überprüfung, ob Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt werden, findet nicht statt (§§ 14,4, 5, 15 MarkenG).

Neben fremden Namen und Marken können zudem Werktitel, Städtenamen und Kombinationen mit geschützten Bestandteilen geschützt sein. Hinsichtlich eventueller Markenrechtsverletzungen reicht eine Recherche im Netz jedoch nicht aus. In diesem Fall sollten die amtlichen Markenregister hinzugezogen werden.

Urheberrecht

Zum Thema des Urheberrechts und der Störerhaftung existiert hervorragende Ratgeberliteratur, weswegen diese Themengebiete hier nur kurz erwähnt werden. Die Beachtung des Urheberrechtsgesetzes gilt auch für das Einbinden von Bildern, Texten, Fotos und Videos gilt selbstverständlich auch für Webseiten von Rechtsanwälten. Gemäß § 1, 2 UrhG sind zahlreiche Werke aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Literatur geschützt. Vor dem Einbinden solcher Inhalte ist eine Recherche auf mögliche Urheberrechtsverletzungen Dritter zwingend erforderlich.

Störerhaftung

Ein anderes Minenfeld sind Onlinekommentare. Viele Kanzleiwebseiten geben ihren Nutzern die Möglichkeit, Onlinekommentare zu hinterlassen, denn je mehr Feedback, desto besser wirkt sich dieses (tendenziell) für das Ranking in Suchmaschinen aus und desto interessanter die Webseite. Neben den Vorschriften der DSGVO ist hierbei insbesondere die sogenannte Störerhaftung zu beachten. Enthalten diese Kommentare rechtswidrige Inhalte oder verletzten sie die Rechte dritter Personen, ist der Webseitenbetreiber die erste Anlaufstelle für alle Beschwerden, Abmahnungen oder Klagen, da dieser über die im Impressum ladefähige Anschrift umgehend zu erreichen ist.

Es bestehen umfangreiche Schadensersatz-, Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsansprüche (§§ 823, 1004 BGB). Nützlich ist ein Hinweis, dass die Kommentare auf der Homepage nicht die eigene Meinung wiedergeben, sondern von den Nutzern eigenverantwortlich verfasst werden. Webseitenbetreiber stehen nicht in der Pflicht, jeden Kommentar einzeln zu überprüfen, sondern haften erst ab Kenntnisnahme rechtsverletzender Inhalte. Nach Kenntnisnahme sind entsprechende Kommentare umgehend zu löschen, um eine Störerhaftung zu vermeiden.

Datenschutzerklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Es gibt wohl nur wenige Webseitenbetreiber, die die Datenschutzgrundverordnung ausschließlich positiv bewerten. Und dennoch ist sie zu beachten, denn nirgendwo lauern mehr Fallen als in diesem sensiblen Bereich mit zahlreichen Vorschriften. Jeder Webseitenbetreiber muss eine Datenschutzerklärung für seine Besucher vorhalten, die den Umgang und die Verarbeitung mit personenbezogenen Daten erklärt. Die Pflichten und Anforderungen zur Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzgrundverordnung sind in § 13 DSGVO zusammengefasst. Es handelt sich um die sogenannten Pflichtinformationen, die jedem Webseitenbesucher zur Verfügung zu stellen sind.

Die DGSVO erlegt Unternehmen und Dienstleistern umfangreiche Pflichten hinsichtlich der Datenerhebung und Datenverarbeitung auf. Im Mittelpunkt stehen Sicherheit, Transparenz, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Zweckbindung ohne Vorratsdatenspeicherung und das Verbot, Daten an Dritte zu verkaufen, die Richtigkeit der Daten, Datenminimierung, Speicherbegrenzung sowie Integrität und vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten. Die Bestimmungen der DGSVO gewähren Verbrauchern darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche für immaterielle und materielle Schäden, die Personen aufgrund einer nicht rechtskonformen Verwendung der Daten entstehen können.

Der Einsatz von Cookies

Wer an die DSGVO denkt, denkt automatisch auch an „Cookies“. Dies ist wenig verwunderlich, denn gerade in der Online-Werbung werden Cookies genutzt, um mittels Cookie-Tracking den Erfolg der Marketingmaßnahmen sichtbar zu machen und auch, um die gesammelten Daten der Nutzer zu monetarisieren. Dank der breiten medialen Berichterstattung und der Drohkulisse hoher Bußgelder, dürfte mittlerweile (fast) jeder Webseitenbetreiber wissen, dass eine technisch nicht-notwendige Cookie-Setzung der Zustimmung des Nutzers bedarf, häufig in Form eines Cookie-Banners.

Welche Cookies konkret einwilligungspflichtig sind und welche nicht (Stichwort: „berechtige Interessen“) lässt sich ohne jeweiligen Kontext pauschal nicht beantworten. Allerdings benötigen Sie einen Cookie-Banner (und damit einer Einwilligung der Nutzer) insbesondere immer dann, wenn Daten durch Marketing-, Third-Party oder Tracking-Cookies erhoben werden. Für technische und funktionale Cookies besteht keine Banner-Pflicht, da eine Einwilligung nicht notwendig ist.

Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema (rechtssichere Cookie-Banner) haben wir Ihnen hier für Sie bereitgestellt.

Tipp 15: Zu einer guten Kanzleihomepage gehört eine sichere IT-Technik

Ihre Kanzleihomepage ist Ihr Draht zur Außenwelt. Da jede Verbindung in den digitalen Raum auch ein potenzielles Einfallstor für Kriminelle darstellt, sind Vorkehrungen für eine sichere IT-Technik absolute Pflicht! Halten Sie daher Ihre Kanzleiwebseite stets auf technisch aktuellem Stand und installieren Sie in regelmäßigen Abständen Updates, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Hierzu gehört auch, dass Sie regelmäßig (bzw. automatisiert) Backups Ihrer Seite erstellen, mit denen Sie Ihre Webseite im Notfall schnell wiederherstellen können. Informieren Sie sich zusätzlich, wie Sie auf Webseiten bekannte Einfallstore für Kriminelle schließen können. Beispielsweise ist bei WordPress (und auch anderen Content-Management-System) bekannt, dass der Login-Bereich eine potenzielle Schwachstelle darstellt, bei der Kriminelle automatisiert versuchen einzudringen und die Webseite zu kompromittieren. Dies kann leicht unterbunden werden, wenn die Webadresse des Login-Bereich (z. B. www.ihrekanzleiwebseite.de/wp-login) in eine individuelle Webadresse geändert wird (z. B. www.ihrekanzleiwebseite.de/kanzlei-login).

Halten Sie in diesem Kontext auch die nachgelagerte IT-Technik in Ihrer Kanzlei im Blick. Denn schnell kann es passieren, dass über ein Kontaktformular der Webseite oder per E-Mail-Kontakt, Viren und Schadprogramme (Ransomware) auf dem eigenen Rechner landen. Gehen Sie jedoch nicht automatisch davon aus, dass eine aktuelle Antiviren-Software sämtliche Bedrohungen aus dem Netz von Ihrem Rechner fernhält. Aufgrund immer besserer Schadprogramme sind gängige Virenscanner zunehmend immer schlechter in der Lage, sich auf immer neue Entwicklungen in diesem Bereich einzustellen und einen entsprechenden Schutz zu bieten. Daher sollten Sie neben einem Virenscanner auch weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen, bei denen die Umsetzung im Optimalfall vom IT-Experten erfolgt. Auch Mitarbeiterschulungen erhöhen die eigene Sicherheit, denn je besser die Kenntnisse im Bereich der Cyber-Kriminalität, desto eher können Schadprogramme und Viren von Ihrem Rechner ferngehalten werden.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt, dass bei der Gestaltung einer perfekten Anwaltshomepage viele Punkte zu beachten gibt. Die Webseite muss rechtssicher gestaltet sein, einen modernen und sympathischen Eindruck machen, interessant für die Nutzer sein und einen echten Mehrwert bieten. Zusätzlich müssen die Inhalte SEO-optimiert sein, um ein gutes Google-Ranking zu erreichen. Wichtig ist, den Content auf die Zielgruppe zuzuschneiden und auf für Nicht-Juristen unverständliche Fachsprache zu verzichten, aber dennoch Kompetenz zu vermitteln.

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PS: Hier geht es zu unserem Kanzleimarketing sowie zum Anwaltsmarketing mit Landingpages

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